HÖRBEEINTRÄCHTIGTE PERSONEN
Alle Personen, die eine Hörbeeinträchtigung haben, unabhängig von der Intensität der Hörbeeinträchtigung und unabhängig von der technischen Versorgung, können die Audiotherapie bzw. Audiopädagogische Förderung und Beratung (AFB) in Anspruch nehmen.
Voraussetzung ist, dass die Personen mit technischen Hörhilfen versorgt sind und das Hören erlernen/wieder erlernen möchten, die Lautsprache entwicklen bzw. erhalten und in der Lautsprache kommunizieren möchten.
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