Audiopädagogische Förderung und Beratung
Eine Hörbeeinträchtigung, unabhängig von der Stärke der Beeinträchtigung, stellt immer eine ‚Wahrnehmungsbeeinträchtigung‘ dar. Diese Beeinträchtigung kann weit reichende Folgen für die Interaktion und Kommunikation haben, wenn sie unbeachtet bleibt.
Es ist daher notwendig, die vorhandenen Hörreste durch individuell angepasste technische Hörhilfen (Hörgeräte, Implantate) optimal zu nutzen.
In Verbindung mit frühestmöglicher Audiopädagogischer Förderung und Beratung können somit der Erwerb der Lautsprache auf der Grundlage des Hörens (Natürlicher Hörgerichteter Ansatz), und die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft hörender und sprechender Mitmenschen möglich werden.
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