Die auditiv-verbale Therapie
Nach Warren Estabrooks/CA und Susanna Schmid-Giovannini/CH
„Die auditiv-verbale Philosophie besteht aus einer Reihe von logischen und kritischen Richtlinien. Diese Prinzipien beschreiben die notwendigen Voraussetzungen, die erfüllt sein sollen, um den Erwartungen gerecht zu werden, dass schwerhörige oder gehörlose Kinder unter Ausnutzung von noch so geringem, aber verstärktem Restgehör unterrichtet werden können.
Der Einsatz des verstärkten Restgehörs wiederum erlaubt es den gehörlosen oder schwerhörigen Kindern, zu lernen zuzuhören, verbale Sprache zu verarbeiten und zu sprechen.
Es ist das Ziel der auditiv-verbalen Praxis, diesen betroffenen Kindern zu ermöglichen, in einem normalen Lern- und Lebensumfeld aufzuwachsen, und sie auf diese Weise in die Lage zu versetzen, unabhängige, teilnehmende und unterstützende Bürger der allgemeinen Gesellschaft zu werden.
Die auditiv-verbale Philosophie unterstützt das grundsätzliche Menschenrecht, dass hörgeschädigte Kinder, unabhängig von ihrem Hörverlust, das Recht auf die Möglichkeit haben, ihre Fähigkeit zum Hören zu entwickeln und verbale Kommunikation innerhalb ihrer Familie und Gemeinde zu benutzen.“
(Quellenangabe: Warren Estabrooks, Die auditiv-verbale Praxis; aus: Ausbildung des Hörens – Erlernen des Sprechens: frühe Hilfen für hörgeschädigte Kinder / Anette Leonhardt (Hrsg.); Berlin: Luchterhand, 1998)
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